Driving Licence from age 17
Begleitete Fahren - PKW Führerschein mit 17 Jahren
Seit dem 1.6.2005 können Sie Ihren Führerschein bereits ab 17 Jahren machen.
Hinweis: Die Antrags-Formulare können Sie direkt bei dem Landesbetrieb Verkehr im Internet herunter laden, die Link finden Sie im Text!
Was brauchen Sie für Ihren Führerschein ab 17 Jahren?
1) Normaler Antrag auf Fe (Fahrerlaubnis) | |||
mit entsprechenden Verwaltungsgebühren, | |||
aufgeschlüsselt auf dem Antrag |
Verwaltung |
38,30 € |
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(Sehtest,SM/EH,Foto,Unterschrift) |
KBA* |
3,30 € |
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KBA* |
1,80 € |
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Zwischensumme |
43,40 € |
43,40 € | |
zusammen mit | |||
2) Antrag auf „Begleitetes Fahren“ (Antrag auf Erteilung einer Ausnahme) | |||
mit entsprechenden Verwaltungsgebühren, | |||
aufgeschlüsselt auf dem Antrag |
Verwaltung |
€ |
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KBA |
€ |
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Zwischensumme |
€ |
€ | |
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Summe |
€ |
- Der Erziehungsberechtigte unterschreibt den Antrag als ein Erziehungsberechtigter.
- Der Begleiter unterschreibt als Begleiter
3) Kopie des Ausweises des Erziehungsberechtigten
4) Einwilligungserklärung ( Download: Antrag mit Einwilligungserklärung)
5) Führerscheinkopie des Begleiters:
- über 30 Jahre,
- 5 Jahre im Besitz der europäischen Fe Kl. B,
- nicht mehr als 3 Punkte im KBA**
- wenn der heutige Name des Begleiters und der Name im Führerschein nicht identisch sind, ist ein Nachweis über die Namensführung zu erbringen, z.B. Namensänderungsurkunde oder alter und neuer Name im Personalausweis.
*) KBA = Kraftfahrt Bundes Amt
**)
Relevante Links:
Landesbetrieb Verkehr Hamburg
Modellversuch Führerschein ab 17 (auf dieser Seite finden Sie ebenfalls die Antragsformulare und eine Menge weitere Hinweise)